Kontrolle ist wichtig
Die Betriebsapotheke muss im Notfall vollständig ausgerüstet sein. Deshalb muss regelmässig kontrolliert werden, ob alle Erste-Hilfe-Produkte vorhanden sind. Ausserdem hat das Material eine beschränkte Haltbarkeit und muss nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden.

Die Betriebsapotheke muss im Notfall vollständig ausgerüstet sein. Deshalb muss regelmässig kontrolliert werden, ob alle Erste-Hilfe-Produkte vorhanden sind. Ausserdem hat das Material eine beschränkte Haltbarkeit und muss nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden.
Kein Risiko sollte bei Schutzhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder gewissen Salben eingegangen werden. Wenn solche Produkte ihr Verfallsdatum überschritten haben, muss das Material umgehend fachgerecht entsorgt werden. Weniger kritisch sind Pflaster oder Verbandsmaterialien mit abgelaufenem Verfallsdatum. Diese Produkte können auch weiterhin verwendet werden. Sie können zum Beispiel für Übungszwecke eingesetzt oder den Mitarbeitenden zum kostenlosen Mitnehmen angeboten werden.
Wie häufig soll das Material kontrolliert werden?
Es gibt keine vorgeschriebenen Fristen, wie oft ein Erste-Hilfe-Koffer kontrolliert werden muss. Die Notwendigkeit einer Kontrolle hängt hauptsächlich damit zusammen, wie häufig die Betriebsapotheke gebraucht wird. Am besten beginnt man mit einer quartalsweisen Überprüfung. Muss kaum etwas nachgefüllt oder ersetzt werden, reicht künftig eine Kontrolle pro halbes Jahr. Ist die Apotheke jedoch fast leer, sollte man auf einen Monatsrhythmus wechseln.
Wie sollte die Kontrolle erfolgen?
Je häufiger das Erste-Hilfe-Material kontrolliert werden muss und je mehr Betriebsapotheken im Unternehmen vorhanden sind, desto eher sollte das Kontrollieren unter den Mitarbeitenden aufgeteilt werden. Neben den Betriebssanitätern können auch Schichtleiterinnen, die Administration oder andere Mitarbeitende eingebunden werden. Am besten sollte man die Stichtage in die Agenda aufschreiben und den beauftragten Kolleginnen und Kollegen eine Inventar- und Bestellliste zur Verfügung stellen, damit sie das fehlende oder zu ersetzende Material bei Bedarf nachbestellen können.
Was genau soll kontrolliert werden?
Auditoren achten auf die Vollständigkeit einer Betriebsapotheke und die Verfallsdaten des Erste-Hilfe-Materials. Sie stützen sich dabei auf die Verordnung 3 zum Artikel 36 des Arbeitsgesetzes.
Tipp: Überprüfen Sie deshalb, ob die Betriebsapotheke vollständig ist, und stellen Sie sicher, dass erstens keine defekten Artikel vorhanden sind und zweitens dass die Verfallsdaten nicht überschritten wurden. Weiterhin sollte das Material stets hygienisch sauber sowie übersichtlich organisiert sein.