Was passiert, wenn der Ersthelfer auf Mallorca ist?
Sommerzeit ist Ferienzeit. Während grössere Unternehmen bei der Planung auf genügend Ersthelfer zurückgreifen können, sieht das in Kleinbetrieben oft anders aus. Wir verraten Ihnen, worauf Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden deswegen rechtzeitig vor den nächsten Ferien achten sollten.

Sommerzeit ist Ferienzeit. Während grössere Unternehmen bei der Planung auf genügend Ersthelfer zurückgreifen können, sieht das in Kleinbetrieben oft anders aus. Wir verraten Ihnen, worauf Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden deswegen rechtzeitig vor den nächsten Ferien achten sollten.
Auch wenn das Engagement von Ersthelfern für Betriebe unverzichtbar ist: Irgendwann hat sich jeder seine Ferien verdient. Während sich das in grösseren Betrieben mit einer entsprechenden Anzahl von Ersthelfern verhältnismässig einfach bei der Ferienplanung berücksichtigen lässt, bekommen kleinere Betriebe hier schnell ein Problem. Denn gerade in Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitenden und den dafür vorgeschriebenen ein bis zwei Ersthelfern passiert es schnell, dass plötzlich kein Ersthelfer vor Ort ist. Zum Beispiel dann, wenn einer in den Ferien auf Mallorca oder anderswo weilt und der zweite unerwartet krankheitsbedingt ausfällt.
Unternehmen haften für Ihre Mitarbeitenden und Ihre Kunden
Ein solches Szenario ist angesichts des fast 90%igen Anteils von Betrieben dieser Grösse an der Schweizer Unternehmenslandschaft weder Theorie noch Einzelfall.
Problematisch wird es natürlich erst dann, wenn etwas passiert. Doch weder ein Treppensturz noch ein Herzinfarkt kündigt sich vorher an. Und im Falle von Murphys Gesetz haften Unternehmen bei mangelhaften Erste-Hilfe-Vorkehrungen nicht nur gegenüber Mitarbeitenden, sondern auch gegenüber Kunden.
Diese Massnahmen dienen als Erste Hilfe im Notfall
Sollte in Ihrem Betrieb nun gerade der Fall eingetreten sein, dass durch Ferien und andere Absenzen kein ausgebildeter Ersthelfer vor Ort ist, sollten Sie zumindest zwei Dinge unbedingt sicherstellen. Zum einen: eine entsprechend den Auflagen und dem Gefahrenprofil gefüllte, auf Haltbarkeit geprüfte Betriebsapotheke. Und zum anderen: ein mit allen aktuellen Kontakten und Informationen wie etwa Name und Telefonnummer des nächstgelegenen Erste-Hilfe-Arztes ausgefülltes Erste-Hilfe-Plakat in unübersehbarer Nähe dazu. Wenn Sie nun noch Ihre Mitarbeitenden für die Situation sensibilisieren, haben Sie zumindest gewährleistet, dass die ersten und wichtigsten drei Schritte der Rettungskette so weit wie möglich eingehalten werden können.
Der nächste Schritt: eine nachhaltige Ersthelfer-Regelung
Nach all den möglichen negativen Szenarien und Folgen an dieser Stelle zuerst mal eine gute Nachricht: Eine Basisausbildung für einen oder mehrere weitere Ersthelfer innerhalb Ihres Betriebs geht relativ schnell und einfach. Informationen zur Basisausbildung und zu Anbietern in Ihrer Nähe erhalten Sie jederzeit über die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) oder im Rahmen des Ersthelfer-Symposiums bei den Schulungsanbietern vor Ort.
Der sinnvollste Zeitpunkt für eine nachhaltige Ersthelfer-Regelung für Ihren Betrieb ist aber bereits jetzt: vor den nächsten Ferien.