Wohin mit der Betriebsapotheke?

Sie haben für die Erste Hilfe bei einem Arbeitsunfall vorgesorgt: Ihre Betriebsapotheke ist komplett und auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt. Jetzt stellt sich die Frage: Wohin damit?

Beitrag vom 4.2.2020

Sie haben für die Erste Hilfe bei einem Arbeitsunfall vorgesorgt: Ihre Betriebsapotheke ist komplett und auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt. Jetzt stellt sich die Frage: Wohin damit?

Häufig sind Erste-Hilfe-Koffer zwar grundsätzlich gut ausgestattet, aber sie sind entweder nicht frei zugänglich oder überhaupt nicht auffindbar. Das liegt daran, dass manche Unternehmen ihre Apotheke in einen Schrank sperren, um sicherzustellen, dass das Erste-Hilfe-Material nur bei Bedarf benutzt wird. Im Falle eines Notfalls muss das Material jedoch nicht nur da sein: Man muss es auch finden und freien Zugang dazu haben.

Prominent ist besser

Der beste Ort für die Betriebsapotheke ist dort, wo sie von allen Mitarbeitenden regelmässig gesehen wird. Und zwar so häufig, dass man im Notfall gar nicht nachdenken muss, sondern intuitiv weiss, wo sie sich befindet. Solche prominenten Orte finden sich beispielsweise beim Lift, beim Zugang zum Treppenhaus, vor der Toilette, bei der Rezeption oder der Kaffeemaschine. Gibt es im Unternehmen mehrere Stockwerke, dann sollte am besten auf jeder Etage eine Betriebsapotheke platziert sein – wenn möglich immer am gleichen Ort.
Weiterhin müssen diese Orte gut signalisiert sein – am besten mit dem internationalen Piktogramm für Erste Hilfe, dem weissen Kreuz auf grünem Grund. Falls ein Sanitätszimmer vorhanden ist, zu dem nur die Betriebssanitäter Zugang haben, sollte auch vor dem Sanitätszimmer eine Betriebsapotheke angebracht werden. So können andere Ersthelfer auch im Falle abwesender Betriebssanitäter das nötige Material für die Erstversorgung finden.

Weniger, aber durchdachter

Es ist nicht empfehlenswert, zu viele Erste-Hilfe-Koffer anzuschaffen und überall im Unternehmen zu verstreuen. Das macht die Kontrollen der Apotheken komplizierter und unübersichtlicher. Viel wichtiger ist die richtige und durchdachte Platzierung des Materials. Beim SVBS Award 2017 gewann ein Unternehmen den ersten Platz, das sich dieser Thematik annahm: In den Produktionshallen des Betriebs war das Erste-Hilfe-Material kaum zugänglich, teilweise wild verteilt, falsch signalisiert oder schlecht gewartet. Aus diesem Grund richteten die Gewinner des Awards neun neue Sicherheitsinseln ein. Diese wurden an zentralen und gut sichtbaren Standorten errichtet, sodass sie regelmässig von allen Mitarbeitenden gesehen wurden. Weiterhin wurden alle Erste-Hilfe-Koffer mit dem gleichen Material versorgt, was die Wartung vereinheitlichte und deutlich erleichterte. Nicht zuletzt konnte aufgrund der zentralen Lage der Apotheken der verantwortungslose Gebrauch minimiert werden.


Kaum ein KMU verfügt über einen Sanitätsraum – und auch nicht jedes Unternehmen braucht einen. Entscheidet man sich jedoch dafür, gilt es einige Details zu beachten.

Artikel 36 des Arbeitsgesetzes beschreibt, wie wichtig die gute Auffindbarkeit von Sanitätsräumen ist: «Die Sanitätsräume und die Aufbewahrungsstellen für die Erste-Hilfe-Ausstattung sind gut sichtbar zu kennzeichnen». Ob oder in welchen Fällen sie jedoch notwendig sind, gibt der Artikel 36 jedoch nicht vor. Auch die Wegleitung des Seco enthält keine explizite Regelung. Dort steht nur, dass ein Sanitätsraum oder ein Erste-Hilfe-Raum «Teil eines Erste-Hilfe-Konzepts sein kann. Der Raum muss in diesem Fall für Rettungskräfte mit Tragbahren gut zugänglich sein (Breite des Verkehrsweges 1.2 m, lichte Breite der Türe 0.9 m).»

Eine konkrete Empfehlung gibt nur die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) ab. Diese besagt, dass ein Sanitätsraum dann einzurichten ist, wenn mehr als 100 Personen pro Tag im Unternehmen anwesend sind oder zirkulieren. Dazu zählen interne und externe Mitarbeitende, Kunden und Besucher.

Wenn schon, dann richtig

Trotz der Empfehlung der SVBS kann auch in kleineren Unternehmen die Einrichtung eines Sanitätsraum im Betrieb sinnvoll sein. Wenn Sie sich für einen solchen Raum entscheiden, müssen Sie auf jeden Fall die Breite des Verkehrswegs und der Tür berücksichtigen (gemäss Wegleitung) und den Sanitätsraum entsprechend signalisieren (gemäss Arbeitsgesetz). Eine typische Kennzeichnung ist das internationale Piktogramm für Erste Hilfe mit weissem Kreuz auf grünem Grund.

Neben diesen Vorgaben sind auch folgende Details zu beachten:

  • Passen Sie das Notfallmaterial im Sanitätsraum den Gefahren im Betrieb und der Ausbildung der Ersthelfer an. Eine Checkliste zur Ausstattung des Sanitätsraums gibt es hier.
  • Achten Sie darauf, dass das Notfallmaterial im Sanitätsraum mit jenem in den Betriebsapotheken im Unternehmen übereinstimmt.
  • Der Sanitätsraum darf nur für ausgebildete Betriebssanitäterinnen zugänglich sein. Ausserdem verlangt das Datenschutzgesetz, dass Einsatz- und Behandlungsprotokolle unter Verschluss gehalten werden.
  • Platzieren Sie vor dem Sanitätsraum eine Betriebsapotheke, in der Sie das wichtigste Erste-Hilfe-Material bereitstellen. So können auch Ersthelfer, die keine ausgebildeten Betriebssanitäter sind und keinen Zugang zum Sanitätsraum haben, bei einem Arbeitsunfall rasch helfen.