Erste Hilfe: Eine gute Vorbereitung rettet Leben
Jedes Jahr kommt es in der Schweiz zu rund 270'000 Arbeitsunfällen – mehr als 700 jeden Tag. Im besten Fall genügt ein einfaches Pflaster zur Wundversorgung, doch manchmal sind sogar lebensrettende Massnahmen nötig. So oder so gilt: Bei medizinischen Notfällen muss der Arbeitgeber schnell und qualifiziert Hilfe leisten können. Das nötige Know-how und eine gut ausgerüstete Betriebsapotheke sind dabei entscheidend.

Jedes Jahr kommt es in der Schweiz zu rund 270'000 Arbeitsunfällen – mehr als 700 jeden Tag. Im besten Fall genügt ein einfaches Pflaster zur Wundversorgung, doch manchmal sind sogar lebensrettende Massnahmen nötig. So oder so gilt: Bei medizinischen Notfällen muss der Arbeitgeber schnell und qualifiziert Hilfe leisten können. Das nötige Know-how und eine gut ausgerüstete Betriebsapotheke sind dabei entscheidend.
Ein Sturz von der Leiter, ein Herzinfarkt, Verbrennungen: Wo gearbeitet wird, geschehen immer wieder Unfälle, und Mitarbeitende können auch während der Arbeitszeit akut erkranken. Bei medizinischen Notfällen gilt es, möglichst rasch Hilfe zu leisten. Denn die richtige Erstversorgung kann entscheidend sein für die Gesundheit oder gar das Überleben der Mitarbeitenden.
Die folgenden Massnahmen stellen sicher, dass man im Notfall rasch und angemessen reagieren kann und die Folgen für Mitarbeitende und Unternehmen möglichst gering bleiben:
- Sensibilisieren: Alle Beschäftigten sollten periodisch über Erste-Hilfe-Massnahmen instruiert werden und wissen, was im Notfall zu tun ist.
- Ausbilden: Zusätzlich sollten Ersthelfer ausgebildet werden, die lebensrettende Sofortmassnahmen ergreifen können.
- Informieren: Die Notfallnummern sollten im Telefon gespeichert und gut sichtbar aufgehängt werden. Auch eine Erste-Hilfe-Checkliste kann im Notfall Gold wert sein.
- Ausrüsten: Das Erste-Hilfe-Material muss leicht zugänglich und gut sichtbar markiert sein – am besten mit dem bekannten weissen Kreuz auf grünem Grund.
- Kontrollieren: Das Material muss regelmässig auf Zusammensetzung, Vollständigkeit und Verfalldatum überprüft werden.
Erste-Hilfe-Kasten: Was gehört hinein?
Die Ausrüstung für die Erste Hilfe im Betrieb richtet sich nach Grösse und Art des Betriebs und reicht von der einfachen Apotheke bis zum eigenen Sanitätsraum. Ein gut bestückter Erste-Hilfe-Kasten darf aber keinesfalls fehlen. Besonders praktisch ist eine Tasche, die möglichst wenige Reissverschlüsse hat und einen guten Überblick bietet. Doch was gehört hinein? Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort, denn der Inhalt ist an die Gefährdungen im Betrieb anzupassen. Ein Büro braucht sicher weniger als eine Schreinerei.
Die folgende Ausrüstung sollte in keiner Betriebsapotheke fehlen:
- Kompressen und Verbände in verschiedenen Grössen
- Ein Mittel für die Hautdesinfektion (Spray, Wundreinigungstücher)
- Pflaster in verschiedenen Grössen und spezielle «Fingerlinge» (Achtung, im Lebensmittelbereich müssen Pflaster detektierbar sein!)
- Instrumente wie eine Schere und eine Pinzette
- Ein Fiebermesser
- Einmalhandschuhe
Auch Medikamente wie Schmerzmittel oder eine Salbe zur Behandlung von kleineren Verletzungen können im Notfall nützlich sein. Diese müssen aber grundsätzlich vom Betriebsarzt bewilligt werden.
Je nach Grösse und Tätigkeitsgebiet können zusätzlich folgende Hilfsmittel und Geräte wichtig sein:
- Bei stumpfen Traumata: Verbände oder Beutel für die Kälte- oder Wärmetherapie
- Für die Atmung: Eine Beatmungsmaske, Sauerstoff (Achtung, nur bei entsprechend ausgebildetem Personal!)
- Für die Augen: Kompressen, Augendusche
- Transport- und Schienungsmaterial bis hin zu einem Rollstuhl
- Für die Rettung: Material wie eine Rettungsdecke oder Tragbahre
- Geräte zur Messung des Blutdrucks oder des Blutzuckers und eine Pupillenleuchte
- Ein AED-Gerät (für Firmen ab 50 Mitarbeitenden empfohlen)
Im Zweifelsfall gilt: Lieber zu gut ausgerüstet sein als zu knapp! Denn ist der Unfall einmal passiert, zählt jede Minute.