Happy New Year: Der perfekte Moment, um die Betriebsapotheke auf Vordermann zu bringen.

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Um sicher und erfolgreich Erste Hilfe leisten zu können, muss die Betriebsapotheke in einwandfreiem Zustand sein. Der Jahresbeginn ist der ideale Zeitpunkt, um sich darum zu kümmern. Lesen Sie hier, worauf Sie dabei achten sollten.

Schon bald starten wir ins neue Jahr. Viele Unternehmen nutzen diesen Zeitpunkt, Ordnung in Betriebsstrukturen zu bringen und neue Horizonte anzupeilen. Bei diesem «Neujahrsputz» sollte auch die Betriebsapotheke und das Erste-Hilfe-Material nicht vergessen gehen.

Apotheke ist Pflicht

Denn schliesslich ist es Teil des Arbeitsgesetzes, als Arbeitgeber seine Mitarbeitenden zu schützen und das Leisten von Erster Hilfe jederzeit gewährleisten zu können. Dazu gehört neben dem Vorhandensein von ausgebildeten und zertifizierten Ersthelfenden auch die einwandfreie Betriebsapotheke. Und diese ist – je nach Grösse und Art des Betriebs – individuell auszustatten.

Die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) empfiehlt in ihrer Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Artikel 36 die folgende Grundausstattung: Für Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitenden sollte eine Notfallapotheke vorhanden sein. In unserem Shop bieten wir diese bereits gefüllt an. Die Apotheke ist praktisch für den mobilen und stationären Gebrauch und dank seines robusten Materials schlag- und hitzebeständig. Sie erweist sich besonders nützlich bei den häufigsten, leichten Betriebsunfällen, wie beispielsweise Schnittwunden oder Prellungen.

Koffer und Rucksäcke

Bei mehr als 20 Mitarbeitenden ist hingegen ein Notfallkoffer oder Notfallrucksack empfehlenswert. Sie bringen den Vorteil, dass sie vielseitiger gefüllt werden können und im Ernstfall einfach an die Unfallstelle zu transportieren sind. Besonders der Notfallrucksack bietet viel Flexibilität bei der Ausstattung – und sogar Platz für einen Defibrillator.

Ausstattung dem Risiko anpassen 

Die Notfallapotheke soll zudem immer an die Art des Betriebs angepasst werden. So sollte beispielsweise bei Betrieben, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, unbedingt eine Augendusche vorhanden sein.

In der Regel hilft beim Definieren des richtigen Materials die Ausbildungsinstitution, welche Ihre Ersthelfenden ausbildet. Zudem können Sie sich für eine kurze Beratung auch an die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) wenden.

Medikamente, wie etwa Schmerztabletten, dürfen jedoch nur von medizinischem Personal oder nach Absprache mit dem Kantonsarzt an Mitarbeitende verabreicht werden.

Apotheke auffrischen

Wichtig ist, dass das Erste-Hilfe-Material – unabhängig davon, ob Koffer, Rucksack oder Apotheke – stets einwandfrei und komplett ist. Der Inhalt sollte im Erste-Hilfe-Konzept klar definiert werden. Und übrigens sollte darin auch festgelegt werden, wie oft die Betriebsapotheke von den Betriebssanitätern geprüft und bei Bedarf neu ausgestattet wird.

Denn sterile Hilfsmittel, wie etwa Verbandsmaterial, haben ein Ablaufdatum. Falls Sie nur einzelne Produkte und keine komplett neue Ausrüstung benötigen, sind diese ebenfalls bequem in unserem Shop erhältlich.