Erste Hilfe bei Vergiftungen

Unmengen an Stoffen können eine Vergiftung auslösen – eingeatmet, eingenommen oder nach einem äusseren Kontakt. Was können Betriebssanitäter:innen dann tun?

Leider gibt es sie immer noch: Alte PET-Flaschen, in die giftige Substanzen abgefüllt sind und die leicht verwechselt und ausgetrunken werden können. Allerdings registriert das Tox Info Suisse jährlich hunderte berufliche Vergiftungen und längst nicht alle wurden derart fahrlässig verursacht.

Um Vergiftungen zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir wollen uns aber damit befassen, was zu tun ist, wenn sie nicht verhindert wurden und Mitarbeitende Erste Hilfe benötigen.

Eine Vergiftung erkennen

Erste Hilfe leisten kann nur, wer einen Notfall richtig erkennt. Auch eine Vergiftung muss erst einmal erkannt werden – und die ist nicht immer offensichtlich. Drei Schritte helfen dabei:

  1. Betroffene befragen: Wer (Alter, Geschlecht, Gewicht, Vorerkrankungen) hat was (Substanz, Produkt, etc.) und wieviel (maximal mögliche aufgenommene Menge) wann (Zeit seit Vorfall) aufgenommen, wo befindet sich die Person und welche weiteren Informationen lassen sich zusammentragen, zum Beispiel rund um die beobachteten Symptome oder bereits getroffene Massnahmen?
  2. Hinweise in der Umgebung suchen: Leere Tablettenschachteln, Spritzen, Flaschen mit unklarem Inhalt, eventuell auch im Abfalleimer und in Schubladen.
  3. Symptome erkennen: Bewusstseinsstörungen bis Bewusstlosigkeit mit Atemstillstand, Wesensveränderungen, epileptischer Anfall, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall? Auch ein auffälliger Geruch kann ein Hinweis für eine Vergiftung sein, ebenso Veränderungen der Pupillen, Hautveränderungen oder ein unregelmässiger Puls. Solche Symptome müssen jedoch nicht zwingend vorhanden sein, sie können auch erst Stunden später auftreten.

Dringende Erste Hilfe

Als erstes müssen Ersthelfer:innen sicherstelen, dass die giftige Substanz sie selbst nicht gefährdet, beispielsweise weil sie aus der Umgebungsluft kommt. Dann unterbrechen sie wenn möglich die Giftaufnahme und alarmieren die Notrufzentrale 144 oder das Tox Info Suisse 145.

Manchmal ist Erste Hilfe enorm dringend. Nach Augenspritzern gilt es, die Augen zu spülen, unter fliessendem Wasser oder mittels Augendusche, und das so schnell wie möglich und während mindestens zehn Minuten. Der Kopf des oder der Betroffenen muss auf die Seite des verletzten Auges geneigt werden, um das nicht betroffene Auge zu schonen.

Bei einem Atem- oder Kreislaufstillstand tickt die Uhr ebenfalls unerbittlich. Nach der Alarmierung bei der Notrufzentrale 144 müssen Fremdkörper aus dem Mund und Rachen entfernt werden. Bei einem Atemstillstand führen Ersthelfer:innen eine Beatmung durch – handelt es sich um eine Blausäurevergiftung mit ihrem typischen Bittermandelgeruch verzichten sie jedoch auf eine Mund-zu-Mund-Beatmung und beatmen über die Nase. Bei einem Kreislaufstillstand wenden sie die gewohnten Reanimationsmassnahmen an.

Anweisungen der alarmierten Fachkräfte befolgen

Das Auslösen von Erbrechen bei einer Vergiftung wird übrigens nicht mehr empfohlen! Nach der Einnahme von ätzenden Mitteln, Benzin und Petrol oder schäumenden Produkten kann das sogar gefährlich sein.

Stattdessen sollten Ersthelfer:innen die Patienten betreuen, deren Bewusstsein, Atmung und Blutdruck überwachen und ihre Beobachtungen notieren. Werden Patienten bewusstlos, bringen sie sie in die stabile Seitenlage.

Je nach Informationen, die Ersthelfer:innen zusammentragen konnten, werden die alarmierten Fachleute der Notrufnummern 144 oder 145 schnellstmöglich eingreifen oder situationsbedingt eventuell zu folgender Ersten Hilfe anleiten:

  • Nach Einnahme von giftigen Stoffen und wenn der/die Betroffene wach ist: Wasser, Tee oder Sirup zu trinken geben, ein bis zwei Deziliter, bei schäumenden Substanzen nur einen Schluck, bei ätzenden Substanzen möglichst schnell bis maximal 30 Minuten nach Einnahme. Auf ärztliche Verordnung können auch Aktivkohle oder schaumhemmende Medikamente verabreicht werden.
  • Nach Einatmen: für frische Luft sorgen und die Patienten beruhigen. Vorsicht bei geschlossenen Räumen, Silos und Gruben, hier herrscht eine hohe Gefährdung für Retter.
  • Nach Hautkontakt: benetzte Kleider rasch entfernen und betroffene Hautpartien ausgiebig unter fliessendem Wasser spülen. Nicht verätzte Haut sollte gründlich mit Seife und Wasser nachgereinigt werden.

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