Schwangerschaft: was Betriebssanitäter:innen wissen müssen

Verhält es sich mit der Ersten Hilfe im Betrieb eigentlich gleich, wenn die betroffene Mitarbeiterin schwanger ist?

In Kürze lässt sich sagen: es verhält sich fast gleich, aber nicht ganz gleich. Und genau das verunsichert Betriebssanitäter:innen manchmal.

Einen tatsächlichen Unterschied gibt es rund um die stabile Seitenlage, beispielsweise im Falle einer Bewusstlosigkeit. Schwangere Frauen müssen unbedingt auf die linke Seite gelegt werden. Liegen sie auf der rechten Seite, kann der Fötus die Hohlvene abdrücken und der Rückfluss von venösem Blut wird unterbrochen, was Kreislaufstörungen verursacht.

AED-Einsatz bei Schwangeren

Häufig löst ein Einsatz eines Defibrillators (AED) Unsicherheiten aus. Doch darüber sollten sich Ersthelfer keine Gedanken machen. Die elektrische Energie bei der Defibrillation stellt keine Gefahr für das ungeborene Kind dar und bei einem Kreislaufstillstand geht es primär darum, das Leben der werdenden Mutter zu retten – ansonsten würde auch das ungeborene Kind kaum überleben.

Allerdings kann eine Defibrillation ab der 20. Schwangerschaftswoche etwas komplizierter werden. In einem BLS-AED-Kurs lässt sich lernen, wie man Schwangere trotzdem erfolgreich reanimiert.

Besser ein Mal zu viel den Rettungsdienst rufen

Auf jeden Fall sollten Betriebssanitäter:innen keine Hemmungen haben, den Rettungsdienst oder den behandelnden Arzt der Patientin anzurufen, und zwar besser zu früh als zu spät. Das gilt zwar in jedem Notfall, ist rund um schwangere Patientinnen aber mit noch mehr Nachdruck zu erwähnen.

Ein Beispiel: innert kürzester Zeit melden sich zwei schwangere Mitarbeiterinnen bei der Betriebssanität, weil ihnen unwohl ist. Das kann ein Zufall sein, allenfalls werden die Symptome aber durch toxische Stoffe in der Umgebungsluft oder ähnliches verursacht. Um weiteres Unheil zu vermeiden, sollte die Notrufzentrale entscheiden, inwiefern weitere Abklärungen nötig sind.

Schwangerschaft ansprechen oder nicht?

Hemmungen haben manche – meist männliche – Betriebssanitäter ausserdem rund um die Frage, ob sie eine mögliche Schwangerschaft überhaupt ansprechen und danach fragen dürfen. Ist diese Information für eine korrekte Beurteilung eines Notfalls aber wesentlich, muss diese Frage sogar gestellt werden. Wer sich als Mann gehemmt fühlt, sollte eine Betriebssanitäterin hinzuziehen oder eine im Raum anwesende Frau darum bitten, mit der Patientin darüber zu sprechen.

Auf jeden Fall gilt: Betriebssanitäter:innen unterliegen der Schweigepflicht! Die Information, ob eine Mitarbeiterin schwanger ist oder nicht, dürfen sie nicht nach aussen oder zur Geschäftsleitung beziehungsweise zur HR-Abteilung weiterleiten. Das gilt erst recht, falls es in einer frühen Schwangerschaft zu Komplikationen kommt.

Wohl aber dürfen Betriebssanitäter:innen schwangere Frauen darauf ansprechen, dass es gestützt durch das Arbeitsgesetz gewisse Regeln gibt, die sie einfordern dürfen. Dazu gehören unter anderem Ruhezeiten, Rückzugsräume und eine Anpassung der Arbeitstätigkeiten.

Schwangerschaftstest in der Betriebssanität?

Denken Betriebssanitäter:innen, eine Patientin könnte schwanger sein, sollten sie ihr keine Schwangerschaftstests anbieten, sondern ihr empfehlen, sich in einer Apotheke oder bei ihrem Frauenarzt oder ihrer Frauenärztin zu melden. Dort kann ein Schwangerschaftstest durch eine fachkompetente Beratung begleitet werden. Nicht jede Frau freut sich nämlich gleichermassen über ein positives Resultat. Zudem können dort gleichzeitig jene Symptome abgeklärt werden, die überhaupt zum Kontakt mit der Betriebssanität führten.