Warum hat Verbandsmaterial ein Verfallsdatum?

Jedes Erste Hilfe-Konzept sollte regelmässige Checks der Betriebsapotheke beinhalten. Dazu gehört auch die Prüfung der Verfallsdaten von Verbandsmaterial. Warum das so ist, lesen Sie hier.

Um im Notfall optimal Erste Hilfe leisten zu können, ist es wichtig, dass Ersthelfer stets anwesend, geschult und vorbereitet sind. Aber auch die Betriebsapotheke muss immer vollständig und von bester Qualität sein.

Um das zu gewährleisten, sind regelmässige Checks des Materials wichtig. Diese sind gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, doch wir empfehlen, sie als festen Teil Ihres Erste Hilfe-Konzepts zu etablieren.

Sterilität kann nicht mehr garantiert werden

Besondere Beachtung sollte man der Haltbarkeit von Verbandsmaterial schenken. Denn verglichen mit anderem Notfall-Material haben Verbände ein Verfallsdatum. Grund dafür ist ihre Sterilität. Diese kann nur für eine gewisse Zeit gewährleistet werden.

Was passiert mit abgelaufenen Verbänden?

Abgelaufene Verbände dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Zwar werden Sie nicht wie Nahrungsmittel «schlecht», doch aufgrund ihrer schwindenden sterilen Qualität könnten Keime vorhanden sein – was bei der Wundversorgung zu Komplikationen führen kann.

Muss ich sie wegwerfen?

Als Erstes muss abgelaufenes Verbandsmaterial durch neues ersetzt werden. Sie können das alte Material in Apotheken entsorgen. Eine weitere Möglichkeit wäre, nicht mehr steriles Verbandsmaterial an das Rote Kreuz zu spenden, für den Gebrauch in Situationen, wo keine Sterilität erforderlich ist.

Droht bei abgelaufenem Material eine Busse?

Auditoren können Ihre Betriebsapotheke auf Vollständigkeit und Verfallsdaten prüfen. Dabei stützen sie sich auf die Verordnung 3 zum Artikel 36 des Arbeitsgesetzes. Doch am besten lassen Sie es nicht darauf ankommen und prüfen die Betriebsapotheke regelmässig auf ihre einwandfreie Einsetzbarkeit.